Klangangebote
Diese Angebote sind keine heilpraktischen Leistungen und werden für alle Klienten gleichermaßen berechnet:
Heilpraktische Behandlungen
Für Selbstzahler
Hinweis:
Die angegebenen Zeiten entsprechen dem üblichen Terminrahmen. Sollte ein höherer Zeitaufwand erforderlich sein, können zusätzlich 35 € pro angefangene Viertelstunde berechnet werden.
Privatversicherte & Zusatzversicherte
Sie erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Krankenversicherung oder Zusatzversicherung.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen meiner heilpraktischen Tätigkeit nach individueller Leistungserbringung. Dies gilt auch für Online-Beratungen per Video sowie telefonische Beratungen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Da die dort aufgeführten Honorarsätze aus den 1980er Jahren stammen und nicht an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst wurden, können Leistungen in meiner Praxis je nach Art und Aufwand oberhalb der im GebüH genannten Sätze berechnet werden oder Leistungen umfassen, die dort nicht aufgeführt sind.
Dadurch können Kosten entstehen, die von Ihrer Krankenversicherung oder Zusatzversicherung nicht oder nur teilweise erstattet werden.
Die Höhe einer möglichen Erstattung richtet sich nach Ihrem persönlichen Tarif sowie den Regelungen Ihrer Krankenversicherung oder Zusatzversicherung.
Die Rechnung ist unabhängig von einer möglichen Erstattung fristgerecht und vollständig zu bezahlen.